NIS2-Richtlinie wurde verabschiedet
Ende 2022 hat die Europäische Union die NIS2-Richtlinie verabschiedet. Es geht darum, alle kritischen Infrastrukturen bis Oktober 2024 mit entsprechenden Mindestanforderungen zur Abwehr von Cyber-Bedrohungen auszustatten. Diese Richtlinie betrifft insbesondere Unternehmen, die entweder mehr als 50 Beschäftigte haben oder einen Umsatz von über 10 Millionen Euro erzielen. Um den Anforderungen der NIS2-Richtlinie gerecht zu werden, müssen Unternehmen verschiedene Maßnahmen ergreifen. Zunächst ist eine Risikoanalyse erforderlich, um potenzielle Schwachstellen und Risiken im Bereich der Cybersicherheit zu identifizieren. Auf Basis dieser Analyse sollten dann entsprechende Sicherheitsrichtlinien entwickelt und implementiert werden, um die Infrastrukturen effektiv abzusichern. Darüber hinaus ist es wichtig, die regelmäßige Wartung von Netzwerken und Informationssystemen sicherzustellen.
Durch regelmäßige Updates und Patches können bekannte Sicherheitslücken geschlossen und potenzielle Angriffspunkte reduziert werden. Dies gewährleistet neben einer kontinuierlichen Sicherheit auch eine Verfügbarkeit der Systeme. Durch aktives Risiko-Management und dem Abschluss einer Cyber-Risk-Versicherung können mögliche Risiken weiter minimiert werden. Unser regionaler Partner, die HDI Versicherungs-Agentur Falk Eichhorn, kann bei der Implementierung geeigneter Versicherungsprodukte helfen. Das Umsetzen dieser NIS2-Richtlinie wird nicht nur den Schutz sensibler Daten gewährleisten, sondern auch das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern in die Sicherheit der jeweiligen Infrastruktur stärken.